Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung soll sicherstellen, dass man bei Verlust des Arbeitsplatzes nicht auch in finanzielle Not gerät und somit die Zeit der Stellensuche überbrücken kann.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2006 sechs Prozent und werden bei Angestellten und Arbeitern sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen.
Die Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung sind beitragsabhängig. Sie haben daher nur Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie in den letzten zwei Jahren über einen Zeitraum von 52 Wochen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Ansprüche aus Deutschland können übertragen werden (siehe Abschnitt „Koordinierungsmaßnahmen in der EU“).
Das Arbeitslosengeld wird in den meisten Fällen für zwanzig Wochen gewährt, bei längeren Beschäftigungsverhältnissen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit auch länger. Neben einem Grundbetrag erhalten Arbeitslose gegebenenfalls Familienzuschläge und einen Ergänzungsbetrag. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig vom letzten Bruttoverdienst. Arbeitslose können mit Zahlungen von maximal 60 Prozent für Alleinstehende und 80 Prozent für Familien kalkulieren. Die Familienangehörigen müssen in der Regel in Österreich leben. Arbeitslosengeld sollte ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der lokalen Niederlassung des Arbeitsmarktservice beantragt werden. Dabei sollte strengstens auf die Einhaltung der gegebenen Fristen geachtet werden. [...]
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