Familienbeihilfe
Die österreichische Familienbeihilfe ist vergleichbar mit dem deutschen Kindergeld. Anspruch auf Familienbeihilfe haben alle Personen, auch EU-Ausländer, bei denen ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Als Nicht-Österreicher müssen Sie zudem mindestens einen Tag in Österreich erwerbstätig gewesen sein.
Der Anspruch wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, bei Berufsausbildung bis Ende des 26. Lebensjahres, gewährt. Je nach Alter des Kindes beträgt die Familienbeihilfe pro Kind zwischen 105 und 150 Euro pro Monat. Die Familienbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt, der beim Finanzamt gestellt werden muss.
Neben der Familienbeihilfe kann auch ein Kinderabsetzbetrag in Höhe von monatlich 50,90 Euro gewährt werden, der ohne gesonderten Antrag mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Weitere Formen der Familienunterstützung in Österreich werden in Form eines Mehrkindzuschlages ab dem dritten Kind, des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags und des Unterhaltsabsetzbetrags gewährt. [...]
Hier das komplette Buch bestellen!
-
Navigation
