Krankenversicherung

Wie in Deutschland stellt die österreichische Krankenversicherung sicher, dass Sie bei Bedarf ärztlich behandelt werden können. Diese Ansprüche beinhalten die medizinische Versorgung durch praktische Ärzte, Fachärzte oder Zahnärzte. Behandlungen durch Kassenärzte sind meist durch die Versicherung abgedeckt, bei Behandlungen durch Privatärzte sollte man vorab klären, ob und zu welchem Teil die Versicherung die Kosten trägt. Die Krankenkassen stellen entsprechende Verzeichnisse von Kassenärzten zur Verfügung. Wenn notwendig, werden Sie von einem Allgemeinmediziner an einen entsprechenden Facharzt überwiesen.

Für die ärztliche Behandlung ist eine Krankenversicherungskarte, die e-card, notwendig. Nach Anmeldung bei der Krankenkasse erhält jeder Krankenversicherte sowie jeder mitversicherte Familienangehörige eine eigene Versicherungskarte. Für die Karte fällt eine jährliche Gebühr in Höhe von zehn Euro an und sie ist bei jeder Arztbehandlung vorzulegen. Die Karte dient auch als Europäische Krankenversicherungskarte, so dass ein Schutz auch innerhalb der EU gewährleistet ist.

Bei unselbstständig Erwerbstätigen erfolgt die Anmeldung bei der Krankenkasse durch den Arbeitgeber. Im Gegensatz zu Deutschland haben Sie als Versicherter keine Wahlmöglichkeiten, sie fallen automatisch unter eine Versicherung. Es gibt in Österreich neun Gebietskrankenkassen (in jedem Bundesland eine) sowie acht Betriebskrankenkassen. Private Versicherungen haben in der Regel nur die Funktion einer Zusatzversicherung. [...]