Pflegegeld

Pflege ist in allen Ländern dieser Welt sehr teuer. Zur Sicherstellung der Pflege hat Österreich 1993 das Pflegesystem neu geordnet und das Pfl egegeld eingeführt. Ziel und Zweck des Pflegegeldes ist es, die fi nanziellen Mehraufwendungen aufgrund der Pflege ganz oder zumindest teilweise abzudecken.

Das Geld kann beantragt werden, wenn

  • ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung,
  • ein ständiger Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 50 Stunden im Monat und
  • ein gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich gegeben ist.

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von der Pflegestufe, in die die zu pfl egende Person nach einer ärztlichen Untersuchung eingestuft wird. Je nach Stufe variieren die monatlichen Zuwendungen zwischen 148 Euro (Stufe 1) und 1.562 Euro (Stufe 7).

Zum Erhalt von Pflegegeld muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die Zuständigkeit hängt davon ab, wer die Pension oder Rente zahlt. Bei Berufstätigen und Mitversicherten ist es die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder das Gemeindeamt. [...]