Rente

Wenn Sie in Österreich arbeiten, dann werden Sie in den meisten Fällen auch Beiträge zur Altersversicherung, meist Pension genannt, zahlen. Dabei haben Sie Anrecht darauf, dass bei der Berechnung Ihrer Ansprüche auch Beitragszeiten in anderen EU-Ländern berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass Sie während Ihres Aufenthaltes in Österreich nicht „umsonst“ Beiträge zahlen. Alle von Ihnen in einem EU-Land erworbenen Ansprüche müssen bei der Kalkulation Ihrer Ansprüche berücksichtigt werden. Ein Transfer der erworbenen Altersansprüche ist mit dem Formular E200 möglich. Wir empfehlen Ihnen unbedingt, sich schon früh mit dem  Versicherungsträger in Ihrem Heimatland und in Österreich über zu beachtende Formalitäten zu beraten.

Die Pensionsversicherungsanstalt in Österreich bietet hierzu regelmäßig eine internationale Sprechstunde an. Diese findet in Kooperation mit Versicherungsträgern aus anderen Ländern statt, so dass sich z. B. Versicherte aus Deutschland von  österreichischen  und  deutschen  Experten  gemeinsam  beraten  lassen können. Die Sprechstunden für Deutsche finden ca. alle zwei Monate statt.

Zum 1. Januar 2005 trat in Österreich das Pensionsharmonisierungsgesetz in Kraft, welches ein einheitliches Pensionssystem in dem Land etablieren soll. Bedingt durch Übergangsfristen gibt es zurzeit für verschiedene Altersgruppen leicht unterschiedliche Regelungen. [...]