Unfallversicherung
Im Rahmen der österreichischen Pflichtversicherung ist jeder Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, Schüler und Studierende gegen Unfälle amArbeitsplatz und Berufskrankheiten pflichtversichert. Die Leistungen der Versicherungen umfassen neben der Heilbehandlung auch Rehabilitationsmaßnahmen sowie Geldleistungen in Form von Rente bei Erwerbsunfähigkeit oder Hinterbliebenen rente.
Die Beiträge zur Unfallversicherung, zurzeit 1,4 Prozent des Bruttomonatsverdienstes, werden komplett vom Arbeitgeber getragen. Arbeitnehmer, Schüler und Studierende zahlen keine Beiträge. Die Anmeldung zur Unfallversicherung erfolgt durch den Arbeitgeber. In der Regel ist die AUVA, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, der zuständige Versicherungsträger. Hier können Sie sich auch ausführlich zum Thema Unfallversicherung beraten lassen. [...]
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